Verpackungsgesetz


Was ist das überhaupt?

 
Um das neue Verpackungsgesetz herum gibt es noch einige Verwirrungen und Halbwahrheiten. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine Hilfestellung an die Hand geben, um das neue Gesetz besser zu verstehen. Grundsätzlich müssen alle Verpackungen lizensiert werden, die durch ein gewerbliche tätiges Unternehmen erstmals mit einer Ware befüllt werden, und typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu gehören neben Verkaufs-,Um- und Versandverpackungen auch Versandverpackungen inklusive Füllmaterialien. In der Praxis sieht der Prozess folgendermaßen aus:  Unternehmen registrieren sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister(ZSVR), welche ein öffentliches Register führt, das jeder, ob Verbraucher, Wettbewerber oder Abmahnanwalt einsehen kann.  Im zweiten Schritt schließt das Unternehmen einen Systembeteiligungsvertrag bei einem Partner des Dualen Systems und gibt dort im Rahmen des Vertragsschlusses kostenpflichtig das gesamte Verpackungsmaterial an, welches dieses im nächsten Jahr geplant in den Verkehr bringen wird. Aufgeschlüsselt in die verschiedenen Rohstoffe, wie z.B.: Glas, Aluminium, Papier, Kunststoffe etc.. Neu ist auch, dass ebenfalls die (dualen) Systeme die bei Ihnen durch die betreffenden Unternehmen gemeldeten Mengen an das Verpackungsregister LUCID melden.

Das Druckhaus Klingenfuss ist im öffentlichen LUCID- Register unter der Reg.-Nr.: DE5044249949032 eingetragen. Mit unserem Lizenzpartner "Der Grüne Punkt" ist unser Druckhaus dem Dualen System angeschlossen.


Das Verpackungsgesetz im Detail
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es ersetzt seit dem 01.01.2019 die Verpackungsverordnung und regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Die Einführung eines umfangreicheren Wertstoffgesetzes (WertStoffG) war zuvor gescheitert. Das Verpackungsgesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene VERPACK-Gesetzgebung. Hersteller nach dem Verpackungsgesetz, das können auch Händler oder Importeure von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sein, müssen sich bei der Stiftung ZSVR registrieren, bevor sie mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. Weiterhin müssen sie sich zur sicherstellung der flächendeckenden, bundesweiten Sammlung und Verwertung solcher Verpackungen einem (Dualen) System anschließen. Die erstmalig in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen anschließend regelmäßig sowohl ans Verpackungsregister (LUCID) als auch an das jeweilige System, mit welchem ein Vertrag geschlossen wurde,  gemeldet werden. Das Gesetz hat mit der Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der Einführung des Verpackungsregisters LUCID das Ziel, Transparenz und Fairness in den Markt der Verpackungsentsorgung zu bringen. Jeder der Verpackungen, die mit Ware befüllt sind erstmals in Verkehr bringt, muss auch finanziell die Produktverantwortung für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen übernehmen. Das ist nicht neu und gilt bereits seit 1993 mit der Folge, dass Unternehmen auch seitdem entsprechende Systembeteiligungsverträge für ihre Verpackungen abschließen müssen.

 


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